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Wirksamkeit
Ob die Kündigung formell und inhaltlich wirksam ist.
Anwältin für Arbeitsrecht in Leipzig
Eine Kündigung kommt oft überraschend – und dann zählt vor allem eines: Zeit. Nach Zugang der Kündigung haben Sie in der Regel nur drei Wochen, um Kündigungsschutzklage einzureichen.
Wichtig
Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen möchten, muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang eingereicht werden. Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – auch dann, wenn sie eigentlich unwirksam wäre. Lassen Sie Ihre Kündigung daher so schnell wie möglich prüfen.
Prüfung
In vielen Fällen bestehen deutlich bessere Chancen, als Betroffene zunächst annehmen. Ich prüfe für Sie insbesondere:
01
Ob die Kündigung formell und inhaltlich wirksam ist.
02
Ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht.
03
Ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat.
04
Ob und in welcher Höhe eine Abfindung verhandelt werden kann.
Typische Fälle
Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Führungskräfte und Arbeitgeber – in Leipzig und bundesweit.
Vorgehen
Jeder Fall ist anders. Ich lege Wert auf eine klare, strukturierte Analyse und eine strategische Vorgehensweise – mit Blick auf das bestmögliche Ergebnis für Sie. Oft geht es nicht nur darum, ob eine Kündigung wirksam ist, sondern auch darum, eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen, beispielsweise durch eine Abfindung.
Notieren Sie, wann genau Ihnen die Kündigung zugegangen ist – dieser Tag setzt die Frist in Gang. Bewahren Sie das Kündigungsschreiben auf.
Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Schriftverkehr, Zeugnisse: Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer die Einschätzung.
Kurzfristige Termine sind innerhalb von 24 Stunden möglich – Sie erhalten eine schnelle Ersteinschätzung Ihrer Situation.
Klage, Verhandlung oder Vergleich: Wir entscheiden gemeinsam, welcher Weg wirtschaftlich und rechtlich der sinnvollste ist.
Schnelle Hilfe bei Kündigung
Beratung in Leipzig und deutschlandweit – auf Wunsch vollständig digital, schnell und unkompliziert.
Erstberatung 250 EUR zzgl. USt. gemäß § 34 RVG