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Transparenz

Was anwaltliche Beratung kostet

Die größte Hürde vor dem ersten Anruf ist selten das Honorar – es ist die Unsicherheit darüber. Deshalb hier vorab, womit Sie rechnen müssen und wovon die Höhe abhängt.

Erstberatung

Ein fester Preis, keine Überraschung

Die Erstberatung ist kein unverbindliches Kennenlerngespräch, sondern eine strukturierte juristische Analyse Ihres Falls – inklusive Prüfung Ihrer Unterlagen.

LeistungUmfangHonorar
Erstberatung Sichtung Ihrer Unterlagen, Einschätzung der Rechtslage, Bewertung der Erfolgsaussichten, Empfehlung für das weitere Vorgehen 300 €
zzgl. USt.
Außergerichtliche Vertretung Korrespondenz mit der Gegenseite, Verhandlung, Aufhebungs- oder Abfindungsvereinbarung nach RVG
oder Vereinbarung
Gerichtliche Vertretung Kündigungsschutzklage und andere Verfahren vor dem Arbeits- oder Amtsgericht nach RVG
Beratung auf Stundenbasis Vertragsgestaltung, laufende Beratung von Unternehmen, komplexe Verhandlungen – überall dort, wo sich der Aufwand nicht über einen Gegenstandswert abbilden lässt 300 €
je Stunde, zzgl. USt.

Das Honorar der Erstberatung wird bei einer anschließenden Mandatserteilung nicht angerechnet. Die Erstberatung ist eine eigenständige Leistung: eine vollständige Analyse Ihres Falls, nach der Sie frei entscheiden, ob Sie weitermachen möchten – auch ohne Mandat.

Grundlagen

Zwei Wege der Abrechnung

01

Nach dem RVG

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz koppelt die Gebühren an den sogenannten Gegenstandswert – also daran, worum wirtschaftlich gestritten wird. Bei einer Kündigungsschutzklage sind das in der Regel drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG).

Der Vorteil: Die Höhe ist gesetzlich festgelegt und damit im Voraus berechenbar. Ich sage Ihnen in der Erstberatung, mit welchem Betrag Sie in Ihrem Fall rechnen müssen.

02

Nach Honorarvereinbarung

Bei Mandaten, deren Aufwand sich nicht sinnvoll über einen Gegenstandswert abbilden lässt – etwa Vertragsgestaltung, laufende Beratung von Unternehmen oder komplexe Verhandlungen –, rechne ich auf Stundenbasis ab: 300 € je Stunde zzgl. USt.

Sie erfahren vorab, mit welchem Aufwand zu rechnen ist. Nachforderungen ohne Absprache gibt es nicht.

Das sollten Sie wissen

Das Kostenrisiko beim Arbeitsgericht

Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG).

Das heißt für Sie: Wenn Sie den Prozess gewinnen, bekommen Sie Ihre Anwaltskosten nicht von der Gegenseite erstattet. Es heißt aber auch – und das ist der wichtigere Teil –, dass Sie im Fall einer Niederlage nicht zusätzlich die Anwaltskosten des Arbeitgebers zahlen müssen. Das Kostenrisiko ist damit von vornherein begrenzt und überschaubar.

Die Gerichtskosten selbst trägt, wer unterliegt. Endet das Verfahren durch einen Vergleich – was im Arbeitsrecht der Regelfall ist –, entfallen die Gerichtsgebühren häufig ganz.

Rechenbeispiel

Wovon die Höhe abhängt

Maßgeblich ist Ihr Bruttomonatsgehalt: Der Gegenstandswert einer Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Daraus ergeben sich die gesetzlichen Gebühren.

Ich nenne Ihnen den konkreten Betrag für Ihren Fall in der Erstberatung – bevor Sie sich entscheiden müssen.

Rechtsschutzversicherung

Die Deckungsanfrage übernehme ich

Viele Betroffene wissen gar nicht, dass ihre Versicherung den Fall trägt – oder scheuen den Schriftverkehr mit ihr.

01

Sie bringen die Daten mit

Versicherungsgesellschaft und Versicherungsschein-Nummer genügen. Beides steht auf Ihrer Police oder der letzten Beitragsrechnung.

02

Ich stelle die Deckungsanfrage

Ich schildere der Versicherung den Sachverhalt und hole die Deckungszusage ein – in der Regel innerhalb weniger Tage.

03

Abrechnung direkt

Liegt die Zusage vor, rechne ich unmittelbar mit Ihrer Versicherung ab. Für Sie bleibt allenfalls die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Ein Hinweis zur Wartezeit: Viele Rechtsschutzpolicen sehen im Arbeitsrecht eine Wartezeit von etwa drei Monaten vor. Wurde die Versicherung erst kurz vor dem Konflikt abgeschlossen, kann die Deckung deshalb entfallen. Auch das klären wir vorab.

Wenn die Mittel fehlen

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Eine schwierige finanzielle Situation soll niemanden davon abhalten, seine Rechte zu prüfen.

Beratungshilfe

Für die außergerichtliche Beratung. Den Berechtigungsschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts. Für Sie fällt dann lediglich eine Eigenbeteiligung von 15 € an.

Prozesskostenhilfe

Für das gerichtliche Verfahren. Sie wird bewilligt, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Den Antrag stelle ich für Sie mit.

Alle Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Hinweise nach dem Stand der Gesetzeslage und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Die konkrete Höhe hängt immer von den Umständen Ihres Falls ab.

Erstberatung

Sie wissen vorher, woran Sie sind.

Fester Preis, klare Einschätzung, konkrete Empfehlung – und danach entscheiden Sie in Ruhe.

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