Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die am häufigsten gestellt werden
Allgemeine Hinweise – sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Ob und wie sich etwas in Ihrem Fall auswirkt, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände beurteilen.
Kosten & Ablauf
Was kostet eine Erstberatung?
Die Erstberatung kostet 250 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Sie ist kein bloßes Erstgespräch, sondern eine strukturierte juristische Analyse Ihres Falls. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation, eine Bewertung der Erfolgsaussichten sowie eine konkrete Empfehlung für das weitere Vorgehen. So können Sie fundiert entscheiden, ob und wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen möchten.
Wenn Sie innerhalb meiner Terminzeiten verhindert sein sollten, sprechen Sie mich gerne wegen eines individuellen Termins an – wir finden immer eine Lösung.
Rechnen Sie nach RVG oder auf Honorarbasis ab?
Die Abrechnung erfolgt – je nach Mandat – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer transparenten Honorarvereinbarung.
Können wir am Preis noch etwas machen?
Die Erstberatung wird zu einem festen Honorar angeboten. Sie umfasst die Prüfung Ihrer Unterlagen sowie eine fundierte rechtliche Ersteinschätzung. Ich bilde mich regelmäßig fort, behandle jeden Fall individuell und lege großen Wert auf eine klare und strategische Beratung. Gute juristische Beratung braucht Erfahrung und Vorbereitung – und hat daher ihren Preis.
Erfolgt die Beratung auch außerhalb meines Wohnorts?
Ja. Mein Kanzleisitz befindet sich in Leipzig. Die Beratung erfolgt in Leipzig und bundesweit online per Videokonferenz oder Telefon.
Was sollte ich zur Erstberatung vorbereiten?
Bitte stellen Sie relevante Unterlagen (z. B. Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Schriftverkehr) vorab zur Verfügung, damit eine fundierte Einschätzung erfolgen kann.
Übernehmen Sie auch gerichtliche Vertretung?
Ja. Ich vertrete Mandant:innen sowohl außergerichtlich als auch vor den zuständigen Gerichten deutschlandweit.
Kündigung & Fristen
Wann sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?
Es ist sinnvoll, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen – insbesondere wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird oder es zu Konflikten im Arbeitsverhältnis kommt. Gerade im Arbeitsrecht gelten häufig kurze Fristen: Gegen eine Kündigung muss in der Regel innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtswidrig wäre.
Was sollte ich nach einer Kündigung sofort tun?
Zunächst Ruhe bewahren und die Kündigung sorgfältig prüfen. Sinnvolle erste Schritte sind:
- den genauen Zugang der Kündigung festhalten
- das Kündigungsschreiben aufbewahren
- wichtige Unterlagen zum Arbeitsverhältnis sammeln (Arbeitsvertrag, Abmahnungen etc.)
- möglichst frühzeitig rechtlichen Rat einholen
Kann eine Kündigung unwirksam sein?
Ja. Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Typische Gründe sind beispielsweise:
- fehlende soziale Rechtfertigung
- Fehler bei der Anhörung des Betriebsrats
- formelle Fehler im Kündigungsschreiben
- besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft oder Schwerbehinderung)
Ich habe in meiner Praxis auch schon Kündigungen per WhatsApp oder Ähnliches erlebt, die unwirksam sind. Ob eine Kündigung rechtlich angreifbar ist, lässt sich jedoch nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilen.
Muss ich eine Kündigung begründen?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen eine eigene Kündigung grundsätzlich nicht begründen. Arbeitgeber hingegen benötigen in vielen Fällen einen rechtlich anerkannten Kündigungsgrund, insbesondere wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.
Kann ich in der Probezeit gekündigt werden?
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden. Auch dann müssen jedoch bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden – etwa bei Diskriminierung oder Verstößen gegen besondere Schutzvorschriften kann eine Kündigung unwirksam sein.
Abfindung, Aufhebung & Abmahnung
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht im deutschen Arbeitsrecht nur in bestimmten Ausnahmefällen. In vielen Fällen wird eine Abfindung jedoch im Rahmen von Verhandlungen oder in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage. Ob und in welcher Höhe verhandelt werden kann, hängt stark vom Einzelfall ab.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Nein. Sie haben grundsätzlich das Recht, den Vertrag prüfen zu lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen haben – etwa für eine mögliche Abfindung, ein Arbeitszeugnis oder auch für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Abmahnung muss den vorgeworfenen Pflichtverstoß konkret beschreiben, deutlich machen, welches Verhalten künftig erwartet wird, und eine Warnfunktion erfüllen. Ist sie unberechtigt, inhaltlich unzutreffend oder formell fehlerhaft, besteht in vielen Fällen ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte.
Kann ich mich vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten?
Ja. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht ist eine anwaltliche Vertretung nicht zwingend erforderlich. Allerdings sind arbeitsrechtliche Verfahren häufig mit rechtlichen und taktischen Fragen verbunden – etwa bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten, bei Vergleichsverhandlungen oder bei der Berechnung einer möglichen Abfindung. Zu beachten ist zudem die dreiwöchige Klagefrist.
Warum sollten Sie mich als Anwältin wählen?
Ich berate meine Mandantinnen und Mandanten in Leipzig und bundesweit mit einem klaren Fokus auf Arbeitsrecht und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Derzeit absolviere ich die Ausbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht. Mandant:innen schätzen insbesondere:
- klare und ehrliche rechtliche Einschätzungen
- eine strukturierte und strategische Beratung
- eine effiziente und zeitnahe Bearbeitung von Anliegen
- flexible Beratungsmöglichkeiten, online oder telefonisch
Ihre Frage war nicht dabei?